23.11.20

Alles zur Pelletförderung in Deutschland & Österreich

Geht es um das Heizen mit Pellets, dann schrecken viele Hausbesitzer zunächst wegen hoher Anschaffungskosten zurück, welche durch die nötige Lager- und Fördertechnik entstehen. Im laufenden Betrieb werden sie aber durch die günstigen Brennstoffkosten ausgeglichen. Der Staat bietet hier auch Unterstützung, mittels Zuschüsse und Kredite zur Förderung der Pelletheizung, an. Der Ansprechpartner in Österreich ist der Klima- und Energiefonds und in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW).
Erfahren Sie mehr zu einer Pelletförderung in Österreich und Deutschland!

 

Pelletförderung Österreich

Klima- und Energiefonds

Der Klima- und Energiefonds wurde 2007 durch die österreichische Bundesregierung ins Leben gerufen und im Juli 2007 durch das Klima- und Energiefondsgesetz eingerichtet. Durch den Klima- und Energiefonds sollen innovative Wege für den Klimaschutz und eine nachhaltige Energiewende gefördert werden. Er unterstützt energierelevante Forschungsprojekte, klimafreundliche Verkehrsprojekte und Maßnahmen zur Markteinführung klimaschonender Energietechnologien. Seit der Gründung wurden bereits 111 Förderprogramme entwickelt.

Mehr Informationen dazu gibt es unter: www.klimafonds.gv.at

Informationen zur Förderung

Erfahren Sie alles über die Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten (bei Tausch bestehender Holzheizungen) und Pelletkaminöfen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2005 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird.


Was wird nicht gefördert?

Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel.


Wer erhält eine Förderung?

Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt.


Wann kann ein Antrag auf Förderung eines Pelletofens gestellt werden?

Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Anlage muss demnach zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits fertig installiert und abgerechnet sein.
Beachte außerdem, dass der Antrag im Förderjahr 2020 bis spätestens 31.03.2021 durchgeführt werden kann.


Wie hoch ist die Förderung?

Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2005) durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro.
 

Welche Anlagen sind förderungsfähig?

Förderungsfähig sind: Pelletzentralheizung, Pelletkaminofen bzw. Hackgutzentralheizung. Die Anlage muss dem Stand der Technik entsprechen und über eine automatische Brennstoffzufuhr in den Brennraum des Gerätes verfügen. Geräte mit händischer Beschickung (wie z. B. bei Stückholzheizungen oder Holzvergasern) sind nicht Teil der Förderaktion. Die Emissionsgrenzwerte gemäß Österreichischer Umweltzeichenrichtlinie (UZ 37) sind bei Volllast zu erfüllen, der Kesselwirkungsgrad muss mindestens 85 % betragen und eine Nennleistung von 50 kW darf nicht überschritten werden. Eine Liste der förderfähigen Pellet und Hackgutzentralheizungsgeräte sowie Pelletkaminöfen findest Du hier.


Wie erhalte ich eine Förderung?

Zunächst musst Du dich registrieren, um einen Antrag auf Förderung zu stellen. Die Registrierung ist ab 22.06.2020 möglich und erfolgt ausschließlich online unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at. Eine Registrierung ist so lange möglich, wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, muss aber bis spätestens 31.03.2021 durchgeführt sein. Für die Registrierung benötigst Du: Angaben zum/zur AntragstellerIn (Vor- und Nachname, Geburtsdatum) Postadresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Bundesland) E-Mail-Adresse (für den weiteren Schriftverkehr) und Telefonnummer Projektdaten (Art der Maßnahme, Kosten der neuen Holzheizung, Nennwärmeleistung). Hier gehts zur Registrierung.


Wo stelle ich den Antrag?

Nach erfolgter Registrierung (Schritt 1) und Erhalt des Bestätigungs-E-Mails hast Du 12 Wochen Zeit, die Anlage umzusetzen und nach Fertigstellung der Holzheizung Deinen Antrag zu stellen (Schritt 2).
Die Antragstellung für die Förderung kann erst nach der Online-Registrierung sowie Errichtung der Holzheizung erfolgen.
Für die Einreichung des Förderantrages werden folgende Angaben benötigt:
- IBAN (BIC nur bei ausländischen Bankverbindungen) - Projektstandort (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Standortgemeinde) - Projektdaten (Lieferdatum der Holzheizung, ersetzter Brennstoff, Informationen zum Hersteller und zur Typenbezeichnung der neuen Holzheizung) - bei Tausch einer alten Holzheizung: Baujahr der Holzheizung, die demontiert wurde


Wie erfolgt die Auszahlung?

Nach positiver Prüfung und Genehmigung Deines Projektes durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds erfolgen die Mittelanforderung beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Dein Konto.


Wie hoch ist das Förderbudget?

Den laufend aktualisierten Stand zum noch zur Verfügung stehenden Förderbudget finden Sie hier.


Wo gibt's es weitere Informationen?

Detailinformationen zu den Förderungsbedingungen und Antragsunterlagen finden Sie hier hier.
Laden Sie sich außerdem gleich das dazugehörige PDF mit allen wichtigen Informationen runter.


 

Pelletförderung Deutschland

Regionale Förderprogramme für die Pelletheizung

Neben der Förderung der Pelletheizung vom BAFA und KfW gibt es in vielen Regionen Deutschlands auch weitere Mittel. Diese werden in der Regel zeitlich befristet von Energieversorgern oder Kommunen vergeben. Ein Energieberater sollte diese kennen und schnell eine zuverlässige Aussage treffen können.
Die vollständige Listen aller förderfähigen Holzheizungen sind auf der Website des BAFA abrufbar.

Förderung der Pelletheizung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA vergibt hohe Zuschüsse für das Heizen mit Pellets. Die Zuschüsse gibt es dabei nicht nur für Zentralheizungen, sondern auch für Öfen. Als Voraussetzung gilt dafür, dass diese mit einem Wärmeübertrager ausgestattet sind, über den sich ein Teil der Verbrennungswärme in das Heizsystem einspeisen lässt. Wichtig ist außerdem, dass der zu fördernde Pelletkessel bzw. Pelletofen mindestens 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung hat und die technischen Voraussetzungen des BAFA erfüllt.

Gibt es die BAFA Förderung nur für einen Neubau?

Die BAFA-Förderung für Pelletkessel gibt es sowohl für Bestandsgebäude als auch für Neubauten. Bis vor kurzem gab es noch eine Aufteilung in Basis, Zusatz- und Innovationsförderungen. Diese gibt es so nun nicht mehr. Stattdessen ist die Fördersumme, genauer der Fördersatz festgelegt.

Fördersätze statt Zuschüsse?

Bei einem Bestandsgebäude gibt es vom BAFA bis zu 35 Prozent Zuschuss für die förderfähigen Kosten (Beispiel: bei einer Investitionssumme von 10.000 Euro beträgt der Zuschuss 3.500 Euro). Dieselbe Summe gibt es auch, wenn die neue Pelletheizung in einem Neubau zum Einsatz kommt.
Zu den förderfähigen Kosten zählen unter anderem die Anschaffung und Installation:
- der Fördertechnik
- der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- der Wärmespeicher
- sowie Kosten für notwendige Umfeld-Maßnahmen

Gibt es eine Austauschprämie für Ölheizungen?

Durch die Streichung der Innovationsförderung gibt es für besonders energieeffiziente Pelletkessel keine zusätzlichen Fördermittel mehr. Stattdessen wurde eine sogenannte Austauschprämie für Ölheizung eingeführt, welche allerdings nur für Bestandsgebäude gilt.
Wer also in einem Bestandsgebäude eine Ölheizung durch eine neue Pelletheizung ersetzt, erhält 45 statt 35 Prozent Förderung.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung der Pelletheizung?

Neben der Mindestnennwärmeleistung von 5 kW müssen weitere Voraussetzungen gegeben sein, um als förderfähig zu gelten.
Folgende Kriterien sind dabei entscheidend:
- Der Wärmeerzeuger ist für den Einsatz naturbelassener Biomasse gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 5a, 8 oder 13 der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) bestimmt
- Kohlenmonoxid: 200 mg/m3 bei Nennwärmeleistung, 250 mg/m3 bei Teillastbetrieb (soweit Brennstoffe nach §3 Abs. 1 Nr. 8 der 1. BImSchV eingesetzt werden)
- Staubförmige Emissionen: 15 mg/m3 (Scheitholz-Anlagen), 20 mg/m3 (alle anderen Angaben)
- Hoher Kesselwirkungsgrad: mindestens 89 %, bei Pelletöfen mit Wassertasche mindestens 90 %
- Pufferspeicher-Nachweis: Bei Hackschnitzelkessel mindestens 30 Liter/kW. Scheitholzvergaserkessel mindestens 55 Liter/kW
- Heizungsanlage wurde hydraulisch abgeglichen

Welche Voraussetzungen für den Einsatz im Neubau?

Kommt die neue Pelletheizung in einem Neubau zum Einsatz, muss diese mit einem sekundären Partikelabscheider ausgestattet sein. Es gibt folgende Möglichkeiten:
- Abgsswärmetauscher (integriert oder als sekundäres Bauteil)
- Elektrostatischer Partikelabscheider
- Filternde Abscheider
- Abscheider als Abgaswäscher

Wie beantrage ich die Fördermittel der BAFA richtig?

Geht es um die Beantragung der Förderung der Pelletheizung, müssen sich Bauherren und Hausbesitzer direkt an das BAFA wenden. Der Antrag für die Fördermittel muss seit dem 01.01.2018 noch vor Beginn der Maßnahme gestellt werden - damit ist der Vertragsabschluss mit dem Installateur oder dessen Beauftragten gemeint. Neben den ausgefüllten Anträgen müssen dabei die Kostenvoranschläge für die Leistungen, welche gefördert werden sollen, dem BAFA vorliegen.
Wichtig: Der Antrag ist ausschließlich online zu stellen.

 

Förderung der Pelletheizung von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW)

Anders als bei BAFA fördert die KfW den Kauf einer Holzheizung nicht direkt, sondern gewährt Hausbesitzern und Sanierern zinsgünstige Kredite. Bis zu 50.000 Euro sind pro Wohneinheit dabei möglich. Das dazugehörige Programm Nr. 167 heißt "Energieeffizientes Sanieren - Ergänzungskredit".

Um die Förderung bzw. das Geld zu erhalten, müssen sich Hausbesitzer noch vor dem Beginn der Maßnahme an eine Bank vor Ort wenden. Die ausgewählte Bank wird den Antrag and die KfW weiterleiten und erteilt dann die Startfreigabe für die Sanierung. Das Geld lässt sich dann innerhalb von 36 Monaten komplett oder in Teilbeträgen abrufen.